, insbesondere pag. 1566). Weiter erzielte der Beschwerdeführer einen VRAG-R-Summenwert von 7, was der Risikokategorie 6 (von 9) entspreche und bedeute, dass das Rückfallrisiko für eine erneute Anklage und Verurteilung wegen eines Gewaltdeliktes bei Straftätern mit einer vergleichbaren Merkmalskombination und gleichem Summenwert innerhalb von fünf Jahren 34% und innerhalb von 12 Jahren 60% betrage (vgl. amtliche Akten BVG pag. 1567 ff., insbesondere pag. 1569). Auch bei den Kriterien zur Beurteilung der Legalprognose zeigte sich ein sehr ungünstiges Bild hinsichtlich des Rückfallrisikos für ähnliche Straftaten bei einer Entlassung aus dem Strafvollzug (vgl. amtliche Akten BVD, pag.