Gesamthaft zeigte sich bei den verschiedenen Explorationsabschnitten ein sehr begrenzter Zugang zur eigenen Persönlichkeit/Emotionalität […]. Eine umfassende und sich erklärende Lebensentwicklung [war] nicht zu erheben, insbesondere nicht im Zusammenhang mit den verschiedenen zur Last gelegten Taten mit Angaben zur Delinquenzentwicklung unter Berücksichtigung eigener Persönlichkeitsanteile.