1463 ff.). Dieses stützt sich auf umfangreiche Akten (Vollzugs- und Strafakten) und ausführliche Explorationsgespräche des Gutachters mit dem Beschwerdeführer (insgesamt 8 Stunden 35 Minuten) sowie die schriftlichen Anmerkungen des Beschwerdeführers dazu. Die Vorgehensweise des Gutachters und die auf seinen Untersuchungen fussenden Beurteilungen und Schlussfolgerungen sind schlüssig und nachvollziehbar. Auch wird offen darauf hingewiesen, wenn etwas (bspw. mangels hinreichend belastbarer Angaben des Exploranden) nicht genügend sicher beurteilt werden konnte. Die