14 15. August 2023 E. 2.4.2 und 6B_307/2022 vom 23. Mai 2022 E. 2.2.2, alle betreffend bedingte Entlassung, je m.w.H.). Die aktive Mitwirkung bei den Resozialisierungsbemühungen und den Entlassungsvorbereitungen ist auch Teil des gemäss Art. 84 Abs. 6 StGB bei der Prüfung von Urlaubsgesuchen zu würdigenden Verhaltens des Gefangenen im Strafvollzug.