Im Urteil des Bundesgerichts 6B_1408/2022 vom 17. Februar 2023 seien einem wegen mehrfachen Mordes und qualifizierten Raubes sowie weiterer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten Straftäter polizeilich doppelbegleitete Ausgänge bewilligt worden. Weshalb vorliegend nicht mindestens solche doppelbegleiteten Ausgänge möglich sein sollten, sei nicht nachvollziehbar.