Dass schliesslich die erforderlichen Sicherungsmassnahmen derart sein müssten (insbesondere Hand- und Fussfesselung), dass der Lockerungszweck nicht mehr erreicht werden könnte, entbehre jeder Grundlage. Als adäquate Sicherungsmassnahme sei keine Hand- und Fussfesselung erforderlich. Im Urteil des Bundesgerichts 6B_1408/2022 vom 17. Februar 2023 seien einem wegen mehrfachen Mordes und qualifizierten Raubes sowie weiterer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten Straftäter polizeilich doppelbegleitete Ausgänge bewilligt worden.