siko begleiteter Ausgänge mit adäquaten Sicherungsmassnahmen grundsätzlich verantworten. Es müsse einzig dargelegt werden, dass sich mit Ausgängen unter strenger Bewachung der gewünschte Effekt (Unterstützung von Resozialisierungsbemühungen und Entgegenwirken von Haftschädigungen) erzielen lasse und nicht lediglich ein zusätzliches Risiko für die Allgemeinheit geschaffen werde. Dies sei im Einzelfall individuell-konkret zu begründen, was die Vorinstanz hier nicht getan habe. Im bereits erwähnten Urteil des Bundesgerichts 6B_1408/2022 vom 17. Februar 2023 sei es um Ausgänge in Doppelbegleitung der Polizei gegangen.