Im Gutachten fänden sich sodann nicht die geringsten Anhaltspunkte für Gewalttaten gegen das Vollzugspersonal sowie für allgemeine, spontane, eher impulsive Gewaltdelikte. Als Risikofaktoren bei Vollzugslockerungen nenne der Gutachter situative Faktoren (kurzfristig in Form von ungerechtfertigt empfundener Kritik oder auch längerfristig durch Entwicklung eines nicht entsprechend prosozialen Lebensumfeldes), die zu anhaltenden bzw. wiederkehrenden Stress- und Konfliktsituationen führten, infolgedessen es zu den beim Beschwerdeführer vorbeschriebenen Verhaltensweisen kommen könne.