8 Lockerungsprognose vom Entscheid des Beschwerdeführers abhängig, die ihm bekannten Normen und Werte zu respektieren und sich entsprechend zu verhalten, was im Falle des Beschwerdeführers, der für sein manipulatives, intransparentes und taktierendes Aussageverhalten sowie für seine Fähigkeit, auch über längere Zeit ein Doppelleben zu führen, bekannt sei, ein unüberprüfbares und folglich untaugliches Kriterium darstelle. Dies gelte im Übrigen aus denselben Gründen auch für das Kriterium der offenen und transparenten Mitarbeit.