13.1.3 Schliesslich ging die Vorinstanz auf die einzelnen Vorbringen des Beschwerdeführers ein. Wie der Beschwerdeführer richtig wiedergebe, habe Gutachter J.________ unter der Voraussetzung, dass die zuständigen Behörden Lockerungen überhaupt als legalprognostisch vertretbar erachteten, Überlegungen zu ersten Lockerungen angestellt.