Weiter werde das Rückfallrisiko bei Lockerungen durch eine Entscheidung des Beschwerdeführers, die ihm bekannten Normen und Werte zu respektieren und sich entsprechend zu verhalten, beeinflusst. Schliesslich sei anzunehmen, dass das Rückfallrisiko mit abnehmenden Kontrollen und Überprüfungen zunehmen werde.