7 transparenten Zusammenarbeit des Beschwerdeführers mit den zuständigen Behörden. Zudem sei das Rückfallrisiko bei Lockerungen abhängig von der Etablierung eines sozialen Empfangsraums sowie der entsprechenden Überprüfung, Kontrolle und Begleitung des Beschwerdeführers im Rahmen solcher Lockerungen. Weiter werde das Rückfallrisiko bei Lockerungen durch eine Entscheidung des Beschwerdeführers, die ihm bekannten Normen und Werte zu respektieren und sich entsprechend zu verhalten, beeinflusst.