Die diagnostizierten akzentuierten Persönlichkeitszüge besässen aus gutachterlicher Sicht eine deutliche Deliktrelevanz und seien einer psychotherapeutischen Intervention grundsätzlich zugänglich. Dies setze jedoch voraus, dass die betroffene Person bereit sei, sich mit der eigenen Persönlichkeit, individuellen Reaktionsmustern und der eigenen Emotionalität auseinanderzusetzen und auch eine Einordnung in die biografische Entwicklung zuzulassen. Für eine deliktspezifische Therapie seien ein Mindestmass an Akzeptanz für eine solche therapeutische Intervention und auch ein Mindestmass an Wunsch nach Veränderung beim Betroffenen Voraussetzung.