6 spektivenübernahme; mangelnde Offenheit und Nachvollziehbarkeit in der Beziehungsgestaltung, taktierend; begrenzte Introspektionsfähigkeit und Empathie. Es bestünden deutliche Hinweise darauf, dass diese akzentuierten Persönlichkeitszüge im Zusammenhang mit den abgeurteilten Delikten stünden, und sie lägen auch gegenwärtig noch vor. Gemäss PCL-R seien beim Beschwerdeführer insbesondere die psychopathischen Persönlichkeitsmerkmale maximal ausgeprägt, was hinsichtlich der Beeinflussbarkeit eine Herausforderung darstelle.