schätzung weder hinterfragt noch im erforderlichen Umfang korrigiert habe. Gemäss Gutachten seien beim Beschwerdeführer diverse akzentuierte Persönlichkeitszüge festzustellen: oberflächliches, charmantes Auftreten mit manipulativen Anteilen; verbal-aggressives/dominantes, bis vor Inhaftierung gewalttätiges Auftreten bei subjektiv empfundener Benachteiligung/Kränkung bzw. empfundenem Widerspruch zur eigenen Rechts- oder Normvorstellung; überhebliches Auftreten bei kritischer Nachfrage bzw. Artikulation anderer Standpunkte, Überempfindlichkeit bei subjektiv empfundener Kritik;