_ vom 30. September 2022 gestützt. Demnach habe der Beschwerdeführer eingeräumt, anlässlich der Therapiesitzungen von 2019 keine Deliktarbeit gemacht zu haben. Auch die vorliegenden Vollzugs- und Therapieberichte vermeldeten keine abgeschlossene Deliktarbeit mit entsprechender Veränderung von Persönlichkeits- und Interaktionsstilen, die eine Auswirkung auf die Interaktionsebene hätte und von der letztendlich auch eine Empfehlung für weitere Progressionsschritte abgeleitet worden wäre.