Er habe sich somit entgegen seinen Beteuerungen nicht auf den Therapieprozess eingelassen, sondern sei mit dem Versuch, den Therapieprozess nach seinem Willen zu gestalten, worin notabene erneut eines seiner deliktrelevanten Verhaltensmuster zu sehen sei, gescheitert. Mit Blick auf die sich auch in der Folge zeigende, unverändert negative Haltung des Beschwerdeführers gegenüber einer forensischen Therapie, mit der er eine Verbesserung seiner kritischen Persönlichkeitsaspekte nach wie vor verhindere, lägen einerseits keinerlei Hinweise auf eine Reduktion der 2018