Auf seine eigene Initiative hin habe der Beschwerdeführer im Jahr 2019 zwar eine Therapie begonnen. Es habe sich jedoch rasch dessen extrinsische Therapiemotivation – Verbesserung der Legalprognose ohne Willen zu tiefergehender Auseinandersetzung mit den Taten bzw. den eigenen Erlebens- und Verhaltensweisen – offenbart. Der Beschwerdeführer habe offen seine Zweifel an der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der forensisch-psychologischen Behandlung geäussert, um klare Strukturen gebeten und später die Neuzuteilung einer anderen Therapeutin gefordert. Die Therapie sei schliesslich abgebrochen worden.