5 ren Verweigerungshaltungen des Beschwerdeführers gezeigt habe. Weiter reagiere er rigide und energisch auf das Nichterfüllen von Forderungen, sei mehrheitlich auf seine Vorteile bedacht, wirke immer wieder dominant und rechthaberisch und zeichne sich durch manipulatives Verhalten aus. Zudem habe er bis heute keine forensische Therapie besucht, die diesen Namen in inhaltlicher und quantitativer Hinsicht verdiene. Auf seine eigene Initiative hin habe der Beschwerdeführer im Jahr 2019 zwar eine Therapie begonnen.