1604 ff.), stellte der Beschwerdeführer am 5. Juni 2023 das bereits erwähnte neuerliche Gesuch um Bewilligung von Vollzugslockerungen (amtliche Akten BVD, pag. 1616 ff.), welches von den BVD abgewiesen wurde, wogegen der Beschwerdeführer Beschwerde bei der SID erhob.