Im April 2021 erfolgte sodann die Verlegung in die JVA G.________ (amtliche Akten BVD, pag. 1328 ff.). Die BVD beschlossen im Hinblick auf die weitere Vollzugsplanung, ein neues forensisch-psychiatrisches Gutachten über den Beschwerdeführer einzuholen (Gutachten J.________; vgl. amtliche Akten BVD, pag. 1342 ff.). Nachdem die bedingte Entlassung im Februar 2023 erneut nicht gewährt worden war (amtliche Akten BVD, pag. 1604 ff.), stellte der Beschwerdeführer am 5. Juni 2023 das bereits erwähnte neuerliche Gesuch um Bewilligung von Vollzugslockerungen (amtliche Akten BVD, pag.