4 Beschwerden bei der damaligen Polizei- und Militärdirektion (POM; heute: SID) und dem Obergericht wurden am 31. Juli 2017 bzw. 23. Januar 2018 mit Blick auf die Rückfall- und Fluchtgefahr sowie die Verweigerung der aktiven Mitwirkung bei der Erreichung der Vollzugsziele (namentlich: ernsthafte therapeutische Auseinandersetzung mit seiner Tat und seinen deliktsrelevanten Persönlichkeitsaspekten) abgewiesen. Das Bundesgericht schützte dies mit Urteil vom 23. November 2018 (vgl. zum Ganzen amtliche Akten BVD, pag. 946 ff.; amtliche Akten