12.6 Vollzugslockerung sind dem Beschwerdeführer bislang ebenfalls keine gewährt worden. Ein erstes entsprechendes Gesuch von Anfang März 2016 wurde – nach Anhörung durch die KoFako, da zugleich auch eine bedingte Entlassung zu prüfen war – von der damaligen Abteilung für Straf- und Massnahmenvollzug (ASMV; heute AJV) mit Verfügung vom 26. Januar 2017 abgewiesen. Die hiergegen erhobenen