von den Anstalten (heute: Justizvollzugsanstalt; JVA) D.________ über die JVA E.________ und die Interkantonale Strafanstalt (heute: JVA) F.________ in die JVA G.________, wo er sich zurzeit befindet. 12.3 Über den Beschwerdeführer sind bislang drei forensisch-psychiatrische Gutachten erstellt worden; im Jahr 2003 von Prof. Dr. med. H.________ (amtliche Akten BVD, pag. 4091 ff.), weiter liegt das Gutachten von Dr. med. I.________ vom 9. April 2013 vor, bei welchem es sich um ein reines Aktengutachten handelt, da der Beschwerdeführer die Exploration verweigerte (amtliche Akten BVD, pag.