3 strafe) verurteilt worden. Gleichzeitig widerrief die Kammer eine am 26. Mai 2000 vom Kreisgericht C.________ wegen (in Putativnotwehrexzess begangener) versuchter vorsätzlicher Tötung bedingt ausgesprochene Freiheitstrafe von 18 Monaten. Die lebenslängliche Zuchthausstrafe erging als teilweise Zusatzstrafe zu jenem Urteil (amtliche Akten BVD, pag. 198 ff.). 12.2 Der Beschwerdeführer hat seine Strafe am 5. Februar 2002 vorzeitig angetreten. Im Verlaufe der Zeit wurde er mehrmals verlegt; von den Anstalten (heute: Justizvollzugsanstalt;