12. Ausganslage 12.1 Der Beschwerdeführer ist am 24. August 2005 von der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern wegen Mordes, mehrfach unvollendet versuchten Mordes sowie mehrfacher strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Mord zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe (heutige Terminologie: lebenslängliche Freiheits-