8. Mit Verfügung vom 4. Juli 2024 wurde der Schriftenwechsel vorbehältlich allfälliger Gegenbemerkungen abgeschlossen und die Kammerzusammensetzung bekannt gegeben (pag. 48 f.). Nachdem seitens der Parteien keine abschliessenden Bemerkungen eingingen, wurde mit Verfügung vom 19. Juli 2024 ein schriftlicher Entscheid in Aussicht gestellt und Rechtsanwalt B.________ gebeten, seine Kostennote einzureichen (pag. 53). Dem kam Rechtsanwalt B.________ mit Eingabe vom 25. Juli 2024 nach (pag. 55 ff.). Mit Verfügung vom 10. September 2024 wurde den Parteien mitgeteilt, dass die BVD ihre amtlichen Akten 1005/12 um die pag.