2 7. Dem Beschwerdeführer wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, was dieser, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 3. Juli 2024 wahrnahm. Darin hielt er an den Rechtsbegehren und der Begründung der Beschwerde vom 2. Mai 2024 fest und nahm zu den ergänzenden Bemerkungen der Vorinstanz in der Beschwerdevernehmlassung kurz Stellung (pag. 42 f. bzw. 45 f.).