4. Am 2. Mai 2024 erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern (nachfolgend: Obergericht) Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 26. März 2024 und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): 1. Der Entscheid der Sicherheitsdirektion vom 26. März 2024 sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien im Hinblick auf das Leben in Freiheit angemessene Vollzugslockerungen (anfänglich in Form von begleiteten Ausgängen/Urlauben) zu bewilligen. 2. Dem Beschwerdeführer sei für die Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung des Unterzeichnenden als unentgeltlicher Rechtsbeistand.