1. A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt B.________ für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 8'990.40 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 2'104.70 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird im oberinstanzlichen Verfahren wie folgt bestimmt: