1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz durch Fahren ohne gültigen Fahrausweis, angeblich begangen - am 2. Februar 2020 auf der Strecke Bümpliz Nord-Bern; - am 4. März 2020 auf der Strecke Stöckacker-Bern; - am 18. Mai 2020 auf der Strecke Bern-Jegenstorf; infolge Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;