Oberinstanzliches Verfahren Rechtsanwalt B.________ beantragte mit Kostennote vom 28. Mai 2025 eine amtliche Entschädigung von CHF 3’240.90, sich zusammensetzend aus der Entschädigung von 14,4167 Stunden, einem Reisezuschlag von CHF 50.00, Auslagen von CHF 64.70 sowie Mehrwertsteuer (pag. 1383). Eine Kürzung dieser Aufwände ist lediglich in Bezug auf die Dauer der Hauptverhandlung sowie die weggefallene mündliche Urteilseröffnung angezeigt. Darüber hinaus erscheinen die Aufwände angemessen. Entschädigt werden somit insgesamt 13 Stunden. Dies ergibt eine amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 2'934.60.