30. Amtliche Entschädigung 30.1 Erstinstanzliches Verfahren Zufolge des Schuldspruchs hat der Beschuldigte dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt B.________ für das erstinstanzliche Verfahren rechtskräftig festgesetzte und ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 8'990.40 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 2'104.70 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 30.2 Oberinstanzliches Verfahren Rechtsanwalt B.__