Er hat zudem verschiedentlich seinen fehlenden Respekt vor der hiesigen Rechtsordnung und den staatlichen Institutionen der Schweiz gezeigt. In Kombination mit der gutachterlich festgestellten schlechten Legalprognose stellt der Beschuldigte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Sinne der SIS-Verordnung-Grenze dar. 28.3 Fazit Die Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) ist im Schengener Informationssystem auszuschreiben. VI. Kosten und Entschädigung