Voraussetzung der Ausschreibung im SIS ist sodann eine nationale Ausschreibung, die auf einer Entscheidung der zuständigen nationalen Instanz (Verwaltungsbehörde oder Gericht) beruht (Art. 24 Ziff. 1 Bst. a SIS- Verordnung-Grenze). 28.2 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte ist P.________ Staatsangehöriger und stammt damit aus einem Drittstaat. Er kann sich nicht auf ein Freizügigkeitsrecht berufen. Er wird mit vorliegendem Urteil für fünf Jahre des Landes verwiesen. Es liegt somit eine nationale Ausschreibung vor, die auf einer Entscheidung der zuständigen Instanz beruht.