6B_31/2023 vom 13. April 2023 und 6B_1385/2021 vom 29. August 2023).) 26. Dauer der Landesverweisung Hinsichtlich der Dauer der Landesverweisung ist die Kammer zufolge des Verschlechterungsverbots ebenfalls an das Urteil der Vorinstanz gebunden, weshalb die minimale Dauer von fünf Jahren zu bestätigen ist. 27. Fazit Der Beschuldigte wird zu einer Landesverweisung von fünf Jahren verurteilt.