Dies hält dem Abgleich mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung stand. So beurteilte das Bundesgericht beispielsweise im Urteil 6B_84/2023 vom 26. Februar 2024 das öffentliche Fernhalteinteresse bei unrechtmässigem Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe bei einem Deliktsbetrag von rund CHF 20’000.00, einem Deliktszeitraum von einem Jahr, einschlägigen Vorstrafen und einer schlechten Legalprognose als erheblich und bestätigte die von der Vorinstanz ausgesprochene Landesverweisung (Urteil des Bundesgerichts 6B_84/2023 vom 26. Februar 2024 E. 1.7 f.; ähnlich: Urteile des Bundesgerichts