Zur von ihm in Aussicht gestellten Schuldensanierung kam es nicht. Er war im fraglichen Zeitraum nicht mit der Schuldensanierung, sondern damit beschäftigt, möglichst lange Sozialversicherungsleistungen zu beziehen. Die drei bereits erwähnten Strafbefehle aus den Jahren 2021 bis 2023 zeigen zudem auf, dass es sich bei seinem Geloben, sich künftig an die hiesige Rechtsordnung zu halten, um leichtfertige Versprechungen handelte.