All diese Verfahren, die sich bis ins Jahr 2021 zogen, wurden zu Ungunsten des Beschuldigten entschieden (pag. 1338 ff.; beigezogene Akten der Suva und der IV [pag. 794]). Parallel dazu erwog der Migrationsdienst des Kantons Bern im April 2019 aufgrund der anhaltenden Delinquenz und fehlenden Integration des Beschuldigten den Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung (pag. 449 ff.). Im Rahmen des rechtlichen Gehörs liess der Beschuldigte am 9. Juli 2019 verlauten, er werde demnächst im Geschäft seines Bruders eine Tätigkeit aufnehmen können und danach bei der Schuldenberatung des Kantons Bern einen