Auch dieser Umstand blieb beim Sozialdienst unerwähnt. Vielmehr gab er gegenüber dem Sozialdienst an, er trete im Februar 2019 eine neue Stelle an und meldete sich von der Sozialhilfe ab, bevor bei der jährlichen Überprüfung seiner Kontoauszüge die Erwerbstätigkeit während des Vorjahres aufgedeckt werden konnte. Die Suva erbrachte währenddessen bis im August 2019 weiterhin Versicherungsleistungen. Nach deren Einstellung erhob der Beschuldigte Einsprache, meldete sich am 9. Mai 2019 gleichzeitig erneut bei der IV an und meldete der Suva am 12. Februar 2020 einen Rückfall. All diese Verfahren, die sich bis ins Jahr 2021 zogen, wurden zu Ungunsten des Beschuldigten entschieden (pag.