So zeigen die Akten des Sozialdienstes im vorliegenden Verfahren, dass im Jahr 2018 grosse Bemühungen unternommen wurden, um dem Beschuldigten aufgrund einer angeblichen Minderintelligenz den Bezug einer IV-Rente zu ermöglichen. Der Beschuldigte liess dies geschehen und unterzeichnete gar eine Vollmacht im Hinblick auf das Einspracheverfahren, verschwieg aber gleichzeitig seine Erwerbstätigkeit bei der G.________(GmbH), die den IV-Antrag obsolet gemacht hätte (pag. 1292 ff.). Am 5. Oktober 2018 erlitt der Beschuldigte während der Arbeit einen Unfall, der eine Arbeitsunfähigkeit und den Bezug von Taggeldern der Suva zur Folge hatte. Auch dieser Umstand blieb beim Sozialdienst unerwähnt.