Selbst wenn es sich bei den einzelnen Delikten oftmals nicht um besonders schwere Straftaten handelte, demonstrierte der Beschuldigte mit der schieren Menge an Straftaten eine ausgeprägte Geringschätzung der hiesigen Rechtsordnung gegenüber und zeigte sich durch die zahlreichen Strafen, insbesondere dem mehrmonatigen Aufenthalt im Strafvollzug, unbeeindruckt. Das forensisch-psychiatrische Gutachten bescheinigt dem Beschuldigten denn auch eine erhöhte Rückfallgefahr für die Delinquenz im bisherigen Rahmen. Es besteht aufgrund dessen ein hohes Interesse daran, die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz vor dem Beschuldigten zu schützen.