23 genannten Vorstrafen wegen Hausfriedensbruchs, Vergehen und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, einfachen und geringfügigen Diebstahls und einer Übertretung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetzes vom 19. März 2013, 13. Mai 2014 und 27. September 2016 sowie die zahlreichen bereits aufgeführten Strafbefehle (pag. 1259 ff.).