So hat er noch als Jugendlicher im Jahr 2002 einen Raub begangen, für den er neun Tage lang in Untersuchungshaft war und mit Urteil vom 20. März 2003 mit 30 Tagen Einschliessung bestraft wurde. In den nächsten zehn Jahren folgten sieben weitere eintragungspflichtige Urteile, unter anderem wegen Diebstahls, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Landfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Sachbeschädigung, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Hehlerei, Drohung, unrechtmässiger Aneignung, Veruntreuung, Nötigung und Hinderung einer Amtshandlung (pag. 321 ff.).