___ keine Repressalien drohen. Es bestehen keine Vollzugshindernisse, die im Rahmen der Anordnung einer Landesverweisung zu beachten wären (pag. 1233). 24.2 Gesamtwürdigung Im Rahmen der Prüfung eines persönlichen Härtefalls sprechen einzig die relativ lange Aufenthaltsdauer seit dem Alter von 14 Jahren sowie seine relativ guten Sprachkenntnisse für den Beschuldigten. Diesen positiven Kriterien stehen in erster Linie zahlreiche Delikte entgegen. Zwar handelt es sich dabei nicht um schwere Kriminalität.