1259 ff.). Zusätzlich liegen insgesamt acht Strafbefehle ohne Strafregistereintrag aus den letzten zehn Jahren in den Akten wegen Ungehorsams im Betreibungsverfahren, Widerhandlungen gegen das Personenbeförderungsgesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Ausländer- und Integrationsgesetz und Verweigerung der Namensangabe (pag. 437 ff., pag. 464, pag. 938, pag. 943 und pag. 1206). Aus früheren Jahren sind weitere Strafbefehle wegen vergleichbaren Delikten aktenkundig (pag.