21 24.1.6 Rückfallgefahr / wiederholte Delinquenz Der aktuelle Strafregisterauszug des Beschuldigten weist drei Vorstrafen auf wegen Hausfriedensbruchs, Vergehen und Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, einfachen und geringfügigen Diebstahls und einer Übertretung des Auslän- der- und Integrationsgesetzes (pag. 1259 ff.).