_ (GmbH) seines Bruders, bei der er ein Nettoeinkommen von CHF 4'800.00 erzielt. Auch wenn es ihm damit bisher nicht gelingt, seine finanziellen Verhältnisse zu stabilisieren, so verfügt er dank seinem Bruder immerhin über eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt, was mit Blick auf die langjährige Sozialhilfeabhängigkeit und die vergeblichen Bemühungen des Sozialdienstes, den Beschuldigten in den Arbeitsmarkt zu integrieren, nicht selbstverständlich erscheint. Dank dem bedingten Vollzug der ausgesprochenen Strafe ist diese Arbeitsstelle zumindest durch das vorliegende Verfahren nicht unmittelbar gefährdet.