20 8 ff., pag. 1037 Z. 1 ff. und pag. 1271 Z. 38 ff.). Seine Eltern gehen seit ihrer Pensionierung regelmässig für mehrere Monate zurück in den P.________, wo der Beschuldigte sie auch besucht (pag. 1232 und pag. 1371 f. Z. 38 ff.). Zu seinen erwachsenen Familienmitgliedern bestehen weder in finanzieller noch betreuender Hinsicht Abhängigkeitsverhältnisse. Insbesondere begründet die Anstellung bei der Q.________ (GmbH) seines Bruders keine besondere Abhängigkeit.