19 2019 immer wieder Sozialhilfe (pag. 56 und pag. 4). Nun ist er zwar in einer Festanstellung bei seinem Bruder in der Q.________ tätig (pag. 1046), dies allerdings erst seit September 2023. Zuvor war der Beschuldigte während sechs Jahre Sozialhilfeempfänger und erhielt Sozialhilfeleistungen in der Höhe von insgesamt CHF 178'206.00 (vgl. pag. 96). Er kann somit nicht wirklich als wirtschaftlich integriert bezeichnet werden, darüber hinaus hat er Schulden in der Höhe von rund CHF 126'000.00 (vgl. pag. 1023 ff.).